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Hier finden Sie Informationen über den Unterricht bei Bassetino

 

   

Unterricht

Solide Grundausbildung für alle Musikrichtungen. Das beinhaltet eine fundierte Technik der Greifhand und der Bogenhand (ja auch Volksmusikanten und Jazzer sollten mit einem Bogen umgehen können), Notenkenntnisse, Harmonielehre etc.

Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Der Schwerpunkt der Schule liegt natürlich auf dem Kontrabass. Auf Anfrage erteile ich auch Unterricht für Tuba, Geige (jeweils mit Schwerpunkt auf der Volksmusik), E-Bass, Akkordeon sowie div. deutsche Dudelsackarten wie Hümmelchen, Schäferpfeife oder den böhmischen Bock.

Außerdem werden immer wieder Kurse angeboten, wie z.B. Kontrabassensemble oder Auswendig begleiten.

Für die Eltern oder Großeltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, habe ich eine gemütliche Wartelounge eingerichtet. Hier können sie entspannt ein Buch lesen oder sich an der Kaffeebar einen Kaffee gönnen. So haben auch Sie eine kleine Auszeit vom Tagesgeschäft, während ihre Kinder bei mir Unterricht haben. Und natürlich darf auch das passende "Stille Örtchen" in so einer Kontrabassschule nicht fehlen.

Gebühren

Einzelunterricht in Ausbildung stehende Erwachsene
45 min 95 €/Monat 105 €/Monat
30 min 70 €/Monat 85 €/Monat

Satzung

1. Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Unterrichtszeiten werden individuell vereinbart.

2. In den vor Ort üblichen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.

3. Sollte von Seiten des Schülers der Unterricht ausfallen, besteht keine Verpflichtung den Unterricht nachzuholen.

4. Falls der Lehrer erkrankt, besteht ebenfalls keine Verpflichtung den Unterricht nachzuholen. Bei längerer Erkrankung, wird das Geld ab der 3. Stunde zurückerstattet, bzw. nicht abgebucht. Bei einem anderen Grund des Ausfalls wird der Unterricht nachgeholt.

5. Die Unterrichtsgebühren werden mit Lastschriftverfahren abgebucht.

6. Das Unterrichtsverhältnis kann jederzeit begonnen werden und nach einer Kündigungsfrist von 3 Monaten wieder beendet werden. Im Einzelfall ist auch eine Sonderregelung möglich.